Unsicherheit

Lehrvertrag – Verlängerung der Probezeit

Lehrvertrag Schweiz – Ist eine Verlängerung der Probezeit erlaubt?

„Der Lehrvertrag unserer Tochter sieht eine Probezeit von drei Monaten vor. Der Lehrbetrieb wollte nun unsere Zustimmung zur Verlängerung der Probezeit um weitere drei Monate. Da auch das kantonale Lehrlingsamt einverstanden war, haben wir unterschrieben. Doch war diese Verlängerung der Probezeit überhaupt zulässig?

Ja. Die Probezeit darf im Lehrverhältnis grundsätzlich nicht weniger als einen Monat, jedoch auch nicht mehr als drei Monate betragen. Standardmässig gilt eine Probezeit von drei Monaten, sofern im Lehrvertrag nichts Entsprechendes festgelegt ist. Die Probezeit kann allerdings bis auf sechs Monate verlängert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass der Lehrbetrieb und die kantonale Behörde einverstanden sind. Ebenso muss der Lernende zustimmen – bei Minderjährigkeit haben die Eltern zu unterzeichnen. Zusätzlich muss eine Verlängerung vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Probezeit vereinbart werden.

Während der Probezeit ist eine Kündigung mit einer Frist von 7 Tagen jederzeit und ohne sachlichen Grund möglich.

Jedoch darf auch unter diesen Umständen eine Kündigung nicht missbräuchlich sein. Zudem ist diese auf Wunsch schriftlich zu begründen.

 

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