Fremdsprachen

Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen fördern

Der Bundesrat hat Anfang November 2017 einen Bericht zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs in der beruflichen Grundbildung genehmigt. Laut dem Bericht trägt eine verstärkte Fremdsprachenförderung dazu bei, Jugendliche bestmöglich für den Arbeitsmarkt zu rüsten. Dazu gehört auch, dass die erworbenen Kompetenzen am Ende der Ausbildung einheitlich und verständlich ausgewiesen werden.

Fremdsprachenkenntnisse werden angesichts der zunehmend internationalisierten Arbeitswelt in vielen Berufen immer wichtiger. Mit der Verabschiedung des Berichts des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung in Erfüllung des Postulats 14.4258 Buillard- Marbach aus dem Jahr 2014 setzt sich der Bundesrat für eine verstärkte Fremdsprachenförderung in der beruflichen Grundbildung ein. Diese ist seit 2011 Bestandteil der gemeinsamen Arbeiten von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt zur Weiterentwicklung der Berufsbildung. Anstrengungen diesbezüglich laufen in unterschiedlichen Gebieten. Dazu zählen insbesondere:

  • Förderung des bilingualen Unterrichts;
  • Förderung der Berufsmaturität;
  • Durchführung von Sprachaustauschen und anderen Mobilitätsaktivitäten (national wie international), auch mit dem Ziel, Best-Practice-Modelle zu definieren;
  • Information und Sensibilisierung bestehender Angebote (dazu gehören auch Freikurse an Berufsfachschulen oder innerbetriebliche Massnahmen);
  • Anschubfinanzierung des Bundes im Rahmen seiner Projektförderung gemäss Art. 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes.

Drei Ziele – unterschiedliche Herangehensweisen

Der Bericht bietet einen Überblick über die heutige Praxis und leitet Empfehlungen für deren Weiterentwicklung ab. Diese orientieren sich an den bisherigen verbundpartnerschaftlichen Arbeiten und berücksichtigen die Herausforderungen, mit denen sich die Berufsbildung konfrontiert sieht. Ziel ist es, mehr Lernende zum Fremdsprachenerwerb zu motivieren, die Absolventinnen und Absolventen optimal für den Arbeitsmarkt vorzubereiten und den Nachweis der erworbenen Fremdsprachenkompetenzen möglichst standardisiert, einfach und aussagekräftig zu gewährleisten.

Demnach sollen alle involvierten Akteure ihre Anstrengungen intensivieren, bestehende Angebote erweitern und die Jugendlichen anspornen, diese auch in Anspruch zu nehmen. Um möglichst viele Jugendliche zu erreichen und auf den in der Volksschule erworbenen Basiskenntnissen aufzubauen, ist darauf hinzuwirken, dass Fremdsprachenunterricht in immer mehr beruflichen Grundbildungen obligatorisch wird. Zudem soll die neue, von Bund und Kantonen getragene Agentur «Movetia» bei der Entwicklung und Durchführung von nationalen und internationalen Austausch- und anderen Mobilitätsaktivitäten eine gezielte und bedarfsgerechte Unterstützung gewährleisten. Bei sämtlichen Förderbemühungen ist es dem Bundesrat wichtig, dass die Landessprachen angemessen berücksichtigt werden.

Nachweis von Fremdsprachenkompetenzen nach europäischen Standards

In Bezug auf den Nachweis von erworbenen Sprachkompetenzen misst der Bericht den internationalen Sprachdiplomen die grösste (Arbeitsmarkt-)Relevanz und Aussagekraft zu. Entsprechend sollen vermehrt Möglichkeiten geschaffen und die Lernenden dazu motiviert werden, solche Diplome zu erlangen. Der Nachweis von Fremdsprachenkompetenzen, die nicht in ein internationales Diplom münden, soll nach Möglichkeit anhand der allgemein verständlichen Niveaueinteilungen nach europäischen Standards erfolgen. Im Bereich des bilingualen Unterrichts wird das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) ein entsprechendes Raster zur Verfügung stellen.

Der Entscheid, ob und welche Fremdsprache in einer beruflichen Grundbildung (obligatorisch) unterrichtet wird, liegt gemäss den verbundpartnerschaftlichen Zuständigkeiten bei den Berufsverbänden. Oberstes Ziel der Ausbildungen ist die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen. Nicht in jedem Beruf ist eine Fremdsprache für die Ausübung zwingend erforderlich. Zudem müssen immer mehr Inhalte in die zwei- bis vierjährigen beruflichen Grundbildungen integriert werden. Neue Ausbildungsinhalte sind entsprechend nur mit Abstrichen in anderen Bereichen realisierbar. Lösungen, die sich am spezifischen Bedarf der jeweiligen Branchen und Berufe orientieren, stehen für den Bundesrat im Vordergrund. Diesem Grundsatz folgen auch die im Bericht dargelegten Empfehlungen.

 

 

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